Kirchenbeschluß über das uneheliche Kind von Anna Margaretha Schreiber
und Johannes Simon im Jahr 1823.

 

1. Kirchenbuch 2 (1714‐1743 Marjoß)

Seite 7 (Trauungen in 1723)

 

Ausschnitt.


Transkription:

1723, d. 1 xbr (oktober) add (nach) precum(Gebet) hat Anna Margaretha, Weiland Friederich
Schreibers, Alhier, Tochter, nach vorhergegangener Examinirung im presbyterium vor der Kirchen
darin ihre öffentlichen Kirchen‐poenitence (Kirchen‐Buße) gethan, ihr Kind lebt noch, hat beym alten
Peter Simon gedint, deßen ünger Sohn ein excessive (sehr, besonders) liederliche pursch (Bursche)
ihrem Vorgaben nach sie geschwängert haben sol, weil aber noch ein frembder (fremder) Maurer von
Sterblitz sie auch sol beschlaffen haben, so hat sie ihren process vor Ampt verlohren und keinen
Mann. Gott gebe dafihro Buß nachtschlaffen und sie hiefüro sich vor aller hurerey hüthen möge!

 

Kirchenbuch 2 (1714‐1743 Marjoß)

Seite 73 (Geburten in 1723)